Infos für Privatpatienten
Leider wird uns immer häufiger berichtet, dass Ihnen eine volle Kostenübernahme
für eingereichte Honorarrechnungenabgelehnt worden sei.
Als Begründung für die Ablehnung der vollen Erstattung wird jeweils
- unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Honorarforderung -
eine angebliche Überhöhung derselben vorgebracht.
Zwischen Therapiepraxis und Privatpatient wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen (Dienstvertrag gem. §611ff. BGB):
Der Heilmittelerbringer verpflichtet sich darin, seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen, der Patient verpflichtet sich,
dem
Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die PKV zu zahlen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhalten Sie von uns zu Beginn der Behandlung einen Vertrag,
aus dem Sie die Sätze für die einzelnen Leistungen ersehen.
Unsere Honorarberechnungen basieren auf der aktuellen Rechtsprechung.
Es ist auch im Interesse der Versicherer,
dass diese ihren Kunden für eine möglichst rasche Wiederherstellung der Gesundheit offen steht.
Sie können sich gerne hier ein Bild von unserem Honorar machen, bevor Sie einen Termin in der Praxis vereinbaren.
Vielen Dank.